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• Beratung per e-
Wenn ein Vertrag über eine Online-
nach der Beratung und Rechnungstellung bequem per Lastschrifteinzugsverfahren.
• Hausbesuche: Bei Bedarf übernehme ich gerne auch Hausbesuche. Kosten und Termine nach Vereinbarung
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• Die Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert.
• Soweit eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten eintritt,
übernehme ich gerne für Sie die gesamte Abwicklung des Schadensfalles mit der Versicherung.
• Für Mandanten mit geringem Einkommen, besteht die Möglichkeit,
die anfallenden Kosten über Prozeßkostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe abzurechnen.